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Klima Start-up

Engagiere dich aktiv für den Klimaschutz für eine bessere Welt von morgen


Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. In den letzten Jahren haben sich insbesondere die jüngeren Generationen verstärkt für den Klimaschutz engagiert und ein Umdenken in Wirtschaft und Politik gefordert. Mit unser Plattform möchten wir zusätzlich dafür sorgen, dass das Potential der Studierenden verschiedener Fachrichtungen genutzt wird, um gemeinsam Lösungen gegen den Klimawandel zu entwickeln. Dabei geht es um Geschäftsmodelle, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz leisten. Durch viele Funktionen stehen wir unterstützend zur Seite und sorgen mit unserem Ansatz dafür, dass euer Engagement mit dem Studium vereinbar ist. Als Studierende habt ihr damit jetzt eine neue Möglichkeit aktiv Zukunft zu gestalten und etwas zu bewegen.

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Unser Ansatz


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Zeitliche Vereinbarkeit

Gründe gemeinsam mit mehreren, um die Aufgaben aufteilen und so den zeitlichen Aufwand besser mit dem Studium vereinbaren zu können. An Gründungen interessierte Studierende findest du unter Aktuelle Start-up Ideen. Dort hast du auch die Möglichkeit, dich einem bestehenden Team anzuschließen.

Kein finanzielles Risiko

Um das benötigte Kapital zur Umsetzung eurer Idee aufzubringen, helfen wir bei der Investorensuche. Auch wenn sich dabei erstmal kein Investor für euer Vorhaben findet, ist es sinnvoll, zunächst mit einer kleineren Version eures Projekts zu starten und durch erste Erfolge so eine bessere Ausgangslage schafft.

Fachliches Know-how

Selbst wenn du eine gute Idee hast, wirst du nicht alle Dinge können und z.B. im IT-, Marketing-, Finanz- oder technologischen Bereich Unterstützung benötigen. Da diese extern teuer ist, kannst du bereits bei der Teamauswahl diese Kompetenzen berücksichtigen und das Netzwerk der Studierenden nutzen.



Rechtlich abgesichert

Um Haftungsrisiken bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich die Rechtsform der UG. Hierdurch wird eine private Haftung ausgeschlossen, sodass ihr in einem sicheren Rahmen agieren und euch auf die Umsetzung konzentrieren könnt. Infos hierzu findest du unter Gründung.

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Wir sorgen dafür, dass du frühzeitig mit Unternehmen vernetzt wirst und schon während des Studiums passende Anfragen von Unternehmen erhältst. Somit lernst du potenzielle Arbeitgeber kennen und kannst frühzeitig Kontakte knüpfen, was dir den späteren Berufseinstieg erleichtert

Zeitliche Vereinbarkeit

Mehr erfahren

Statt Bewerbungen über Ausschreibungen erhältst du direkte Jobangebote von interessierten Unternehmen ohne selbst aktiv werden zu müssen. Dabei ergeben sich für dich mehr Karrierechancen, indem dein Potential nicht unentdeckt bleibt und du keine spannenden Angebote verpasst

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Teile die Seite mit deinen Kommilitonen, um gemeinsam Lösungen für mehr Klimaschutz zu finden!

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Dein Weg zum Klima Start-up

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Idee

Zur Unterstützung bei der Ideenfindung wird von ExpertInnen auf bestimmte Themen und aktuelle Probleme aufmerksam gemacht. Durch die Teilnahme an Diskussionen und Einbringung eigener Ideen können gemeinsam innovative Lösungen entwickelt werden.

Team

Anschließend kann sich als Team zusammengeschlossen und fehlende Kompetenzen dazu geholt werden. Hierbei hast du die Möglichkeit dein Team zusammenzustellen oder selbst nach passenden Projekten zu suchen.


Gründung

Nachdem euer Konzept und das Team vollständig sind, steht für euch als nächster Schritt die Gründung an. Hierbei unterstützen wir euch mit hilfreichen Tipps zur Gründung, um im nächsten Schritt aus einer Idee ein „Klima Start-up“ zu entwickeln.

Umsetzung

Hier findest du alles, was es zu einer erfolgreichen Umsetzung braucht. Zwar gibt es kein Geheimrezept, wie der Aufbau erfolgreich gelingt,  dennoch möchten wir euch Tipps geben, worauf ihr zu Beginn achten solltet.

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1. Idee

Hole dir Inspiration zur Lösungsfindung


Um euch bei der Ideenfindung zu unterstützen, haben wir Experten auf dem Gebiet des Klimawandels und der Nachhaltigkeit hinzugezogen. In regelmäßigen Beiträgen machen sie auf bestimmte Themen und aktuelle Probleme aufmerksam, die euch als Orientierung dienen sollen, um Lösungen zu entwickeln. In den Beiträgen werden bestimmte Problemfelder angesprochen und auf dessen Folgen und Ursachen eingegangen. Dabei wird auch gezeigt, wo das Problem häufig auftritt und was bereits als Lösung diskutiert wird, um mögliche Ansätzen aufzuzeigen.


1. Idee


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Unsere Partner


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von Anita Drbohlav / WWF Deutschland 12. Oktober 2023

Teile deine Ideen

Hier könnt ihr Kleingruppen bilden, um euch über Themen des Klimawandels auszutauschen und gemeinsam Lösungen für den Klimaschutz zu finden, die in Form eines Klima-Start-up´s dazu beitragen, dass die Wirtschaft klimafreundlicher wird. Dabei geht es z.B. um Lösungen, wie Prozesse in der Wirtschaft im Hinblick auf Klimaneutralität optimiert werden und anschließend in der Industrie etabliert werden können.


Klima-Community

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2. Team



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Stelle dein Team zusammen oder suche selbst nach dem passenden Projekt


Wir bringen Studierende aus verschiedenen Bereichen für eure Start-up Ideen zusammen, um das vielfältige Know-how der Studierenden zu nutzen und die Umsetzungschancen zu erhöhen. Bei der Suche könnt Ihr entweder für eure eigene Start-up Idee nach passenden Teammitgliedern suchen oder eure Mitarbeit anbieten und nach einem bestehenden Projekt suchen. Wenn Ihr nichts Passendes gefunden habt, könnt Ihr alternativ auch eine Suchanzeige aufgeben. Als Gesuch könnt Ihr entweder eine Suchanzeige für Teammitglieder für eure Idee oder eine Suchanzeige für ein Start-up Projekt aufgeben, bei dem Ihr mitmachen wollt.

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Ungenutztes Potential der Studierenden für mehr Klimaschutz

> 3 Mio.


Studierende in Deutschland

 90%


der Studierenden finden Klimaschutz wichtig

2700 T+


ungenutzte Ideen von Studierenden zur Lösungsfindung

< 1%


derzeit aktives Engagement für mehr Klimaschutz

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3. Gründung


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Deine To-do Liste für dein Start


Im Folgenden präsentieren wir dir alle wichtigen Schritte bis zur Gründung, basierend auf dem Beispiel einer UG (Unternehmergesellschaft). Bei bestimmten Bereichen findest du unten zusätzliche Informationen. Wenn du Fragen hast, kannst du dich auch gerne an uns wenden. Weitere Tipps und Informationen zu unserer Übersicht als direkte Links findest du unter dem Button "Weitere Infos".



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Im Folgenden präsentieren wir dir alle wichtigen Schritte bis zur Gründung, basierend auf dem Beispiel einer UG (Unternehmergesellschaft). Bei bestimmten Bereichen findest du unten zusätzliche Informationen. Wenn du Fragen hast, kannst du dich auch gerne an uns wenden. Weitere Tipps und Informationen zu unserer Übersicht als direkte Links findest du unter dem Button "Weitere Infos".



Der Weg zum Start-up

Zunächst braucht ihr eine Idee, aus der ihr euer Geschäftsmodell entwickelt. Hier erfahrt ihr, was ihr dabei beachten müsst und wie wir dich bei der Ideenfindung unterstützen.

2. Prof of Concept

Identifiziere dein USP

Egal, ob es sich bei eurer Idee um ein Produkt oder eine Dienstleistung handelt: Es ist entscheidend, dass euer Vorhaben eurer Zielgruppe einen Mehrwert bringt und ihr euch abgrenzt.

Nachdem ihr für eure Start-up Idee die oben aufgeführten Punkte berücksichtigt und ein Konzept entwickelt habt, braucht ihr ein Team für die erfolgreiche Umsetzung.

Nachdem euer Konzept und das Team vollständig sind, steht für euch als nächster Schritt die Gründung an, um aus einer Idee ein Klima-Start-up zu entwickeln.

Zur Umsetzung eures Geschäftsmodells benötigt ihr in der Regel ein Startkapital und zeigen euch daher Wege auf, wie die Finanzierung nicht der erfolgreichen Umsetzung entgegensteht.

Der Weg zum Start-up

Zunächst braucht ihr eine Idee, aus der ihr euer Geschäftsmodell entwickelt. Hier erfahrt ihr, was ihr dabei beachten müsst und wie wir dich bei der Ideenfindung unterstützen.

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Nachdem ihr für eure Start-up Idee die oben aufgeführten Punkte berücksichtigt und ein Konzept entwickelt habt, braucht ihr ein Team für die erfolgreiche Umsetzung.

Nachdem euer Konzept und das Team vollständig sind, steht für euch als nächster Schritt die Gründung an, um aus einer Idee ein Klima-Start-up zu entwickeln.

Zur Umsetzung eures Geschäftsmodells benötigt ihr in der Regel ein Startkapital und zeigen euch daher Wege auf, wie die Finanzierung nicht der erfolgreichen Umsetzung entgegensteht.

Der Weg zum Start-up

Zunächst braucht ihr eine Idee, aus der ihr euer Geschäftsmodell entwickelt. Hier erfahrt ihr, was ihr dabei beachten müsst und wie wir dich bei der Ideenfindung unterstützen.

2. Prof of Concept

Identifiziere dein USP

Egal, ob es sich bei eurer Idee um ein Produkt oder eine Dienstleistung handelt: Es ist entscheidend, dass euer Vorhaben eurer Zielgruppe einen Mehrwert bringt und ihr euch abgrenzt.

Nachdem ihr für eure Start-up Idee die oben aufgeführten Punkte berücksichtigt und ein Konzept entwickelt habt, braucht ihr ein Team für die erfolgreiche Umsetzung.

Nachdem euer Konzept und das Team vollständig sind, steht für euch als nächster Schritt die Gründung an, um aus einer Idee ein Klima-Start-up zu entwickeln.

Zur Umsetzung eures Geschäftsmodells benötigt ihr in der Regel ein Startkapital und zeigen euch daher Wege auf, wie die Finanzierung nicht der erfolgreichen Umsetzung entgegensteht.

Ablauf Gründung


Ablauf Gründung


Ablauf Gründung


  • 1. Rechtsberatung

    • für rechtliche Fragen und die Entscheidung für die passende Rechtsform
    • Eine Übersicht zu den Rechtsformen findet ihr oben unter "Weitere Infos". 

  • 2. Firmensitz

    • Für die Gründung bzw. die anschließende Handelsregistereintragung benötigt ihr bereits einen Firmensitz, für den bestimmte Anforderungen gelten, die ihr unten nachlesen könnt.
    • Die Kosten für die Miete eines Firmensitzes variieren je nach Region und beginnen in der Regel bei etwa 100€ pro Monat. Es ist wichtig zu beachten, dass häufig noch zusätzliche Kosten anfallen und die Preisgestaltung nicht immer transparent ist. Bei der Auswahl eines Mietpakets solltet ihr darauf achten, dass es alle eure Anforderungen erfüllt. Manchmal werden Büros auch nur als reine Firmenadresse für beispielsweise eine regionale Niederlassung und nicht als Firmensitz gemietet.
    • Um Kosten zu sparen, besteht alternativ die Möglichkeit, die Adresse eines Hauses eurer Eltern oder weiterer Verwandtschaft zu nutzen, sofern sie damit einverstanden sind und ihr dort die Anforderungen für einen anerkannten Firmensitz erfüllt. Dies kann eine praktische Lösung sein, um vorübergehend Kosten für die Miete eines separaten Firmensitzes zu sparen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle rechtlichen und behördlichen Vorschriften bezüglich des Firmensitzes erfüllt werden.
    • Bei Mietwohnungen müsst ihr euch erst das Einverständnis eures Vermieters einholen, da im Mietvertrag meist keine zusätzliche Nutzung für gewerbliche Zwecke vorgesehen ist.

  • 3. Gründungsvertrag

    • Je nach Rechtsform und Anzahl der Gesellschafter gibt es Standardverträge, die für die Gründung verwendet werden können und die ihr unten findet. Ansonsten muss der Gründungsvertrag individuell gestaltet werden.
    • Notare bieten in der Regel standardisierte Vorlagen für individuell gestaltete Gründungsverträge an. Es ist jedoch wichtig, bei der Durchsicht dieser Verträge auf bestimmte Passagen zu achten und gegebenenfalls Änderungswünsche einzubringen.
    • Um mögliche Sozialversicherungspflicht bei zukünftigen Einnahmen zu vermeiden, ist es wichtig sicherzustellen, dass ihr nicht als abhängig beschäftigt gilt und den Status eines "beherrschenden Gesellschafters" habt, indem ihr Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmen habt. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn ihr bei strategischen Entscheidungen ein Mitsprache- oder Vetorecht habt. Es ist ratsam, die strategischen Entscheidungen klar zu definieren und die Beschlussgrenze entsprechend anzupassen, sodass ihr alle als "beherrschende Gesellschafter" angesehen werdet und somit keine Sozialversicherungspflicht besteht. Um Sicherheit zu erlangen, könnt ihr euch an die Clearingstelle Sozialversicherung wenden und prüfen lassen, ob alle Kriterien erfüllt sind.
    • Im Gründungsvertrag sollte auch eine Klausel zur Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern enthalten sein. Es ist wichtig, eine Frist festzulegen, ab der diese Klausel greift. Andernfalls kann es zu Zahlungsschwierigkeiten führen, wenn die Anteile im Gutachten hoch bewertet werden, jedoch noch keine ausreichenden Einnahmen erzielt wurden, um eine Auszahlung an den ausscheidenden Gesellschafter vornehmen zu können. Die Festlegung einer angemessenen Frist dient dazu, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und mögliche Zahlungsprobleme zu vermeiden.
    • Es ist empfehlenswert, beim Punkt Gesellschafterversammlung festzuhalten, dass diese auch nach dem "Umlaufverfahren" durchgeführt werden kann. Dadurch wird ermöglicht, dass die Versammlung auch online abgehalten werden kann, ohne dass alle Gesellschafter physisch anwesend sein müssen. Dies erleichtert die Flexibilität und Effizienz der Gesellschafterversammlung, insbesondere bei räumlicher Distanz oder anderen Einschränkungen. Die genauen Modalitäten und Durchführungsbestimmungen des Umlaufverfahrens können in einer entsprechenden Klausel im Gründungsvertrag festgelegt werden.
    • Es ist ratsam, im Gründungsvertrag festzulegen, wie hoch die erforderliche Mehrheit sein muss, um den Geschäftsführer abzulösen. Dadurch wird vermieden, dass ihr bei Anteilsverkäufen an Investoren nicht nur die Mehrheit der Anteile, sondern auch die Kontrolle über die Geschäftsführung des Unternehmens verliert. Durch die Festlegung einer angemessenen Mehrheitsschwelle könnt ihr sicherstellen, dass Entscheidungen bezüglich der Abberufung des Geschäftsführers mit Bedacht getroffen werden und eure Interessen als Gesellschafter gewahrt bleiben.

  • 4. Gründung beim Notar

    • Die Kosten für die Gründung beim Notar variieren je nach Rechtsform, Grundkapital, Standort und Anzahl der Gesellschafter und sollten im Voraus erfragt werden. Bei einer UG sollten diese Kosten zusammen mit den Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Handelsregisteranmeldung in der Regel nicht über 800€ liegen. Es ist sinnvoll, Notare in eurer Region zu suchen, die gleichzeitig auch Anwälte im Gesellschaftsrecht sind. Auf diese Weise könnt ihr sicherstellen, dass ihr eine umfassende Beratung zur Ausgestaltung eures Gründungsvertrags erhaltet, die auf eure spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
    • Für die Gründung einer Gesellschaft ist normalerweise die persönliche Anwesenheit jedes Gesellschafters erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter durch eine vom Notar beglaubigte Vollmacht oder durch nachträgliche Unterzeichnung vertreten wird. Dies ermöglicht es Gesellschaftern, die physisch nicht anwesend sein können, dennoch an der Gründung teilzunehmen. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Gründung einer Gesellschaft online durchzuführen.
    • Nach der Gründung befindet sich euer Unternehmen bis zur Handelsregisteranmeldung in der Vorgründungsphase. In dieser Phase haftet ihr als Gründer persönlich für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens. Es ist wichtig, diese Haftungsphase zu beachten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Dazu gehört unter anderem die frühzeitige Registrierung im Handelsregister, um die Haftungsbeschränkung der gewählten Rechtsform zu erhalten. Sobald die Handelsregisteranmeldung erfolgt ist, endet die Vorgründungsphase und das Unternehmen erhält eine eigenständige Rechtspersönlichkeit mit begrenzter Haftung.

  • 5. Firmenkonto

    • Im nächsten Schritt benötigt ihr ein Firmenkonto, um die Einlage des Grundkapitals zu leisten, was Voraussetzung für die Handelsregisteranmeldung ist. Da sich euer Unternehmen noch in der Gründungsphase befindet, kann es bei einigen Banken kompliziert sein, ein Konto zu beantragen. Es gibt jedoch Anbieter, bei denen der beglaubigte Gründungsvertrag als ausreichender Nachweis gilt. Unten findet ihr eine Liste von Anbietern, die für euch in Frage kommen könnten.

  • 6. Eintragung ins Handelsregister

    • Nachdem ihr das Stammkapital eingezahlt habt, müsst ihr den Nachweis dieser Einzahlung an den Notar schicken, der dann den Antrag zur Handelsregisteranmeldung stellt. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr das eingezahlte Stammkapital in der Zeit zwischen der Einzahlung und der offiziellen Eintragung im Handelsregister nicht verwenden dürft. Das Stammkapital muss bis zur Eintragung vollständig auf dem Firmenkonto verbleiben. Alle in dieser Zeit anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Vorgründungskosten, müsst ihr daher selbst tragen. Dies sollte bei der Bestimmung der Höhe des Stammkapitals berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass genügend Geld vorhanden ist, um die anfallenden Kosten zu decken. Es kann einige Wochen dauern, bis die Handelsregisteranmeldung abgeschlossen ist, währenddessen jedoch bereits Kosten wie beispielsweise die Miete für den Firmensitz anfallen können und rechtzeitig beglichen werden müssen.
    • Nach der Handelsregisteranmeldung erhaltet ihr eine Rechnung vom Registergericht, die separat, also nicht an den Notar, zu bezahlen ist. Diese Rechnung enthält in der Regel Gebühren für die Eintragung eures Unternehmens ins Handelsregister. Die genaue Höhe der Gebühren variiert je nach Land und Umfang der Eintragung. Es ist wichtig, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, um den Eintragungsprozess abzuschließen und den offiziellen Status eures Unternehmens zu erhalten. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Zahlungsmodalitäten des Registergerichts beachtet und die Rechnung rechtzeitig begleicht.
    • Zusätzlich müsst ihr euch im Transparenzregister eintragen, wenn ein Gesellschafter über mindestens 25% der Anteile oder Stimmrechte verfügt. Das Transparenzregister dient dem Schutz vor Geldwäsche und anderen finanziellen Straftaten. Es ist wichtig, diese Eintragung unverzüglich nach der Handelsregisteranmeldung vorzunehmen, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Versäumnissen können hohe Bußgelder verhängt werden. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Informationen über die Anteilseigner korrekt und vollständig in das Transparenzregister eintragt.
    • Mit der Handelsregisteranmeldung habt ihr auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt durchzuführen. In den meisten Fällen ist es sogar möglich, die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen. Dadurch wird der Prozess der Gewerbeanmeldung erleichtert und beschleunigt. Es ist ratsam, sich über die genauen Anforderungen und den Ablauf der Gewerbeanmeldung bei eurem örtlichen Gewerbeamt zu informieren. Beachtet, dass ihr die Gewerbeanmeldung in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach der Handelsregisteranmeldung durchführen müsst, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
    • Nach der Gewerbeanmeldung erhaltet ihr automatisch eure Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und könnt daraufhin die Finanzamtanmeldung durchführen. Bei der Finanzamtanmeldung müsst ihr eure Eröffnungsbilanz hochladen. Falls ihr die Steueridentifikationsnummer bereits im Voraus benötigt, könnt ihr diese auch vor der Gewerbeanmeldung selbst beantragen. Informationen dazu findet ihr auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
  • 1. Rechtsberatung

    • für rechtliche Fragen und die Entscheidung für die passende Rechtsform
    • Eine Übersicht zu den Rechtsformen findet ihr oben unter "Weitere Infos". 

  • 2. Firmensitz

    • Für die Gründung bzw. die anschließende Handelsregistereintragung benötigt ihr bereits einen Firmensitz, für den bestimmte Anforderungen gelten, die ihr unten nachlesen könnt.
    • Die Kosten für die Miete eines Firmensitzes variieren je nach Region und beginnen in der Regel bei etwa 100€ pro Monat. Es ist wichtig zu beachten, dass häufig noch zusätzliche Kosten anfallen und die Preisgestaltung nicht immer transparent ist. Bei der Auswahl eines Mietpakets solltet ihr darauf achten, dass es alle eure Anforderungen erfüllt. Manchmal werden Büros auch nur als reine Firmenadresse für beispielsweise eine regionale Niederlassung und nicht als Firmensitz gemietet.
    • Um Kosten zu sparen, besteht alternativ die Möglichkeit, die Adresse eines Hauses eurer Eltern oder weiterer Verwandtschaft zu nutzen, sofern sie damit einverstanden sind und ihr dort die Anforderungen für einen anerkannten Firmensitz erfüllt. Dies kann eine praktische Lösung sein, um vorübergehend Kosten für die Miete eines separaten Firmensitzes zu sparen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle rechtlichen und behördlichen Vorschriften bezüglich des Firmensitzes erfüllt werden.
    • Bei Mietwohnungen müsst ihr euch erst das Einverständnis eures Vermieters einholen, da im Mietvertrag meist keine zusätzliche Nutzung für gewerbliche Zwecke vorgesehen ist.

  • 3. Gründungsvertrag

    • Je nach Rechtsform und Anzahl der Gesellschafter gibt es Standardverträge, die für die Gründung verwendet werden können und die ihr unten findet. Ansonsten muss der Gründungsvertrag individuell gestaltet werden.
    • Notare bieten in der Regel standardisierte Vorlagen für individuell gestaltete Gründungsverträge an. Es ist jedoch wichtig, bei der Durchsicht dieser Verträge auf bestimmte Passagen zu achten und gegebenenfalls Änderungswünsche einzubringen.
    • Um mögliche Sozialversicherungspflicht bei zukünftigen Einnahmen zu vermeiden, ist es wichtig sicherzustellen, dass ihr nicht als abhängig beschäftigt gilt und den Status eines "beherrschenden Gesellschafters" habt, indem ihr Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmen habt. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn ihr bei strategischen Entscheidungen ein Mitsprache- oder Vetorecht habt. Es ist ratsam, die strategischen Entscheidungen klar zu definieren und die Beschlussgrenze entsprechend anzupassen, sodass ihr alle als "beherrschende Gesellschafter" angesehen werdet und somit keine Sozialversicherungspflicht besteht. Um Sicherheit zu erlangen, könnt ihr euch an die Clearingstelle Sozialversicherung wenden und prüfen lassen, ob alle Kriterien erfüllt sind.
    • Im Gründungsvertrag sollte auch eine Klausel zur Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern enthalten sein. Es ist wichtig, eine Frist festzulegen, ab der diese Klausel greift. Andernfalls kann es zu Zahlungsschwierigkeiten führen, wenn die Anteile im Gutachten hoch bewertet werden, jedoch noch keine ausreichenden Einnahmen erzielt wurden, um eine Auszahlung an den ausscheidenden Gesellschafter vornehmen zu können. Die Festlegung einer angemessenen Frist dient dazu, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und mögliche Zahlungsprobleme zu vermeiden.
    • Es ist empfehlenswert, beim Punkt Gesellschafterversammlung festzuhalten, dass diese auch nach dem "Umlaufverfahren" durchgeführt werden kann. Dadurch wird ermöglicht, dass die Versammlung auch online abgehalten werden kann, ohne dass alle Gesellschafter physisch anwesend sein müssen. Dies erleichtert die Flexibilität und Effizienz der Gesellschafterversammlung, insbesondere bei räumlicher Distanz oder anderen Einschränkungen. Die genauen Modalitäten und Durchführungsbestimmungen des Umlaufverfahrens können in einer entsprechenden Klausel im Gründungsvertrag festgelegt werden.
    • Es ist ratsam, im Gründungsvertrag festzulegen, wie hoch die erforderliche Mehrheit sein muss, um den Geschäftsführer abzulösen. Dadurch wird vermieden, dass ihr bei Anteilsverkäufen an Investoren nicht nur die Mehrheit der Anteile, sondern auch die Kontrolle über die Geschäftsführung des Unternehmens verliert. Durch die Festlegung einer angemessenen Mehrheitsschwelle könnt ihr sicherstellen, dass Entscheidungen bezüglich der Abberufung des Geschäftsführers mit Bedacht getroffen werden und eure Interessen als Gesellschafter gewahrt bleiben.

  • 4. Gründung beim Notar

    • Die Kosten für die Gründung beim Notar variieren je nach Rechtsform, Grundkapital, Standort und Anzahl der Gesellschafter und sollten im Voraus erfragt werden. Bei einer UG sollten diese Kosten zusammen mit den Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Handelsregisteranmeldung in der Regel nicht über 800€ liegen. Es ist sinnvoll, Notare in eurer Region zu suchen, die gleichzeitig auch Anwälte im Gesellschaftsrecht sind. Auf diese Weise könnt ihr sicherstellen, dass ihr eine umfassende Beratung zur Ausgestaltung eures Gründungsvertrags erhaltet, die auf eure spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
    • Für die Gründung einer Gesellschaft ist normalerweise die persönliche Anwesenheit jedes Gesellschafters erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter durch eine vom Notar beglaubigte Vollmacht oder durch nachträgliche Unterzeichnung vertreten wird. Dies ermöglicht es Gesellschaftern, die physisch nicht anwesend sein können, dennoch an der Gründung teilzunehmen. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Gründung einer Gesellschaft online durchzuführen.
    • Nach der Gründung befindet sich euer Unternehmen bis zur Handelsregisteranmeldung in der Vorgründungsphase. In dieser Phase haftet ihr als Gründer persönlich für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens. Es ist wichtig, diese Haftungsphase zu beachten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Dazu gehört unter anderem die frühzeitige Registrierung im Handelsregister, um die Haftungsbeschränkung der gewählten Rechtsform zu erhalten. Sobald die Handelsregisteranmeldung erfolgt ist, endet die Vorgründungsphase und das Unternehmen erhält eine eigenständige Rechtspersönlichkeit mit begrenzter Haftung.

  • 5. Firmenkonto

    • Im nächsten Schritt benötigt ihr ein Firmenkonto, um die Einlage des Grundkapitals zu leisten, was Voraussetzung für die Handelsregisteranmeldung ist. Da sich euer Unternehmen noch in der Gründungsphase befindet, kann es bei einigen Banken kompliziert sein, ein Konto zu beantragen. Es gibt jedoch Anbieter, bei denen der beglaubigte Gründungsvertrag als ausreichender Nachweis gilt. Unten findet ihr eine Liste von Anbietern, die für euch in Frage kommen könnten.

  • 6. Eintragung ins Handelsregister

    • Nachdem ihr das Stammkapital eingezahlt habt, müsst ihr den Nachweis dieser Einzahlung an den Notar schicken, der dann den Antrag zur Handelsregisteranmeldung stellt. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr das eingezahlte Stammkapital in der Zeit zwischen der Einzahlung und der offiziellen Eintragung im Handelsregister nicht verwenden dürft. Das Stammkapital muss bis zur Eintragung vollständig auf dem Firmenkonto verbleiben. Alle in dieser Zeit anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Vorgründungskosten, müsst ihr daher selbst tragen. Dies sollte bei der Bestimmung der Höhe des Stammkapitals berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass genügend Geld vorhanden ist, um die anfallenden Kosten zu decken. Es kann einige Wochen dauern, bis die Handelsregisteranmeldung abgeschlossen ist, währenddessen jedoch bereits Kosten wie beispielsweise die Miete für den Firmensitz anfallen können und rechtzeitig beglichen werden müssen.
    • Nach der Handelsregisteranmeldung erhaltet ihr eine Rechnung vom Registergericht, die separat, also nicht an den Notar, zu bezahlen ist. Diese Rechnung enthält in der Regel Gebühren für die Eintragung eures Unternehmens ins Handelsregister. Die genaue Höhe der Gebühren variiert je nach Land und Umfang der Eintragung. Es ist wichtig, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, um den Eintragungsprozess abzuschließen und den offiziellen Status eures Unternehmens zu erhalten. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Zahlungsmodalitäten des Registergerichts beachtet und die Rechnung rechtzeitig begleicht.
    • Zusätzlich müsst ihr euch im Transparenzregister eintragen, wenn ein Gesellschafter über mindestens 25% der Anteile oder Stimmrechte verfügt. Das Transparenzregister dient dem Schutz vor Geldwäsche und anderen finanziellen Straftaten. Es ist wichtig, diese Eintragung unverzüglich nach der Handelsregisteranmeldung vorzunehmen, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Versäumnissen können hohe Bußgelder verhängt werden. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Informationen über die Anteilseigner korrekt und vollständig in das Transparenzregister eintragt.
    • Mit der Handelsregisteranmeldung habt ihr auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt durchzuführen. In den meisten Fällen ist es sogar möglich, die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen. Dadurch wird der Prozess der Gewerbeanmeldung erleichtert und beschleunigt. Es ist ratsam, sich über die genauen Anforderungen und den Ablauf der Gewerbeanmeldung bei eurem örtlichen Gewerbeamt zu informieren. Beachtet, dass ihr die Gewerbeanmeldung in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach der Handelsregisteranmeldung durchführen müsst, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
    • Nach der Gewerbeanmeldung erhaltet ihr automatisch eure Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und könnt daraufhin die Finanzamtanmeldung durchführen. Bei der Finanzamtanmeldung müsst ihr eure Eröffnungsbilanz hochladen. Falls ihr die Steueridentifikationsnummer bereits im Voraus benötigt, könnt ihr diese auch vor der Gewerbeanmeldung selbst beantragen. Informationen dazu findet ihr auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
  • 1. Rechtsberatung

    • für rechtliche Fragen und die Entscheidung für die passende Rechtsform
    • Eine Übersicht zu den Rechtsformen findet ihr oben unter "Weitere Infos". 

  • 2. Firmensitz

    • Für die Gründung bzw. die anschließende Handelsregistereintragung benötigt ihr bereits einen Firmensitz, für den bestimmte Anforderungen gelten, die ihr unten nachlesen könnt.
    • Die Kosten für die Miete eines Firmensitzes variieren je nach Region und beginnen in der Regel bei etwa 100€ pro Monat. Es ist wichtig zu beachten, dass häufig noch zusätzliche Kosten anfallen und die Preisgestaltung nicht immer transparent ist. Bei der Auswahl eines Mietpakets solltet ihr darauf achten, dass es alle eure Anforderungen erfüllt. Manchmal werden Büros auch nur als reine Firmenadresse für beispielsweise eine regionale Niederlassung und nicht als Firmensitz gemietet.
    • Um Kosten zu sparen, besteht alternativ die Möglichkeit, die Adresse eines Hauses eurer Eltern oder weiterer Verwandtschaft zu nutzen, sofern sie damit einverstanden sind und ihr dort die Anforderungen für einen anerkannten Firmensitz erfüllt. Dies kann eine praktische Lösung sein, um vorübergehend Kosten für die Miete eines separaten Firmensitzes zu sparen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle rechtlichen und behördlichen Vorschriften bezüglich des Firmensitzes erfüllt werden.
    • Bei Mietwohnungen müsst ihr euch erst das Einverständnis eures Vermieters einholen, da im Mietvertrag meist keine zusätzliche Nutzung für gewerbliche Zwecke vorgesehen ist.

  • 3. Gründungsvertrag

    • Je nach Rechtsform und Anzahl der Gesellschafter gibt es Standardverträge, die für die Gründung verwendet werden können und die ihr unten findet. Ansonsten muss der Gründungsvertrag individuell gestaltet werden.
    • Notare bieten in der Regel standardisierte Vorlagen für individuell gestaltete Gründungsverträge an. Es ist jedoch wichtig, bei der Durchsicht dieser Verträge auf bestimmte Passagen zu achten und gegebenenfalls Änderungswünsche einzubringen.
    • Um mögliche Sozialversicherungspflicht bei zukünftigen Einnahmen zu vermeiden, ist es wichtig sicherzustellen, dass ihr nicht als abhängig beschäftigt gilt und den Status eines "beherrschenden Gesellschafters" habt, indem ihr Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmen habt. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn ihr bei strategischen Entscheidungen ein Mitsprache- oder Vetorecht habt. Es ist ratsam, die strategischen Entscheidungen klar zu definieren und die Beschlussgrenze entsprechend anzupassen, sodass ihr alle als "beherrschende Gesellschafter" angesehen werdet und somit keine Sozialversicherungspflicht besteht. Um Sicherheit zu erlangen, könnt ihr euch an die Clearingstelle Sozialversicherung wenden und prüfen lassen, ob alle Kriterien erfüllt sind.
    • Im Gründungsvertrag sollte auch eine Klausel zur Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern enthalten sein. Es ist wichtig, eine Frist festzulegen, ab der diese Klausel greift. Andernfalls kann es zu Zahlungsschwierigkeiten führen, wenn die Anteile im Gutachten hoch bewertet werden, jedoch noch keine ausreichenden Einnahmen erzielt wurden, um eine Auszahlung an den ausscheidenden Gesellschafter vornehmen zu können. Die Festlegung einer angemessenen Frist dient dazu, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und mögliche Zahlungsprobleme zu vermeiden.
    • Es ist empfehlenswert, beim Punkt Gesellschafterversammlung festzuhalten, dass diese auch nach dem "Umlaufverfahren" durchgeführt werden kann. Dadurch wird ermöglicht, dass die Versammlung auch online abgehalten werden kann, ohne dass alle Gesellschafter physisch anwesend sein müssen. Dies erleichtert die Flexibilität und Effizienz der Gesellschafterversammlung, insbesondere bei räumlicher Distanz oder anderen Einschränkungen. Die genauen Modalitäten und Durchführungsbestimmungen des Umlaufverfahrens können in einer entsprechenden Klausel im Gründungsvertrag festgelegt werden.
    • Es ist ratsam, im Gründungsvertrag festzulegen, wie hoch die erforderliche Mehrheit sein muss, um den Geschäftsführer abzulösen. Dadurch wird vermieden, dass ihr bei Anteilsverkäufen an Investoren nicht nur die Mehrheit der Anteile, sondern auch die Kontrolle über die Geschäftsführung des Unternehmens verliert. Durch die Festlegung einer angemessenen Mehrheitsschwelle könnt ihr sicherstellen, dass Entscheidungen bezüglich der Abberufung des Geschäftsführers mit Bedacht getroffen werden und eure Interessen als Gesellschafter gewahrt bleiben.

  • 4. Gründung beim Notar

    • Die Kosten für die Gründung beim Notar variieren je nach Rechtsform, Grundkapital, Standort und Anzahl der Gesellschafter und sollten im Voraus erfragt werden. Bei einer UG sollten diese Kosten zusammen mit den Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Handelsregisteranmeldung in der Regel nicht über 800€ liegen. Es ist sinnvoll, Notare in eurer Region zu suchen, die gleichzeitig auch Anwälte im Gesellschaftsrecht sind. Auf diese Weise könnt ihr sicherstellen, dass ihr eine umfassende Beratung zur Ausgestaltung eures Gründungsvertrags erhaltet, die auf eure spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
    • Für die Gründung einer Gesellschaft ist normalerweise die persönliche Anwesenheit jedes Gesellschafters erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter durch eine vom Notar beglaubigte Vollmacht oder durch nachträgliche Unterzeichnung vertreten wird. Dies ermöglicht es Gesellschaftern, die physisch nicht anwesend sein können, dennoch an der Gründung teilzunehmen. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Gründung einer Gesellschaft online durchzuführen.
    • Nach der Gründung befindet sich euer Unternehmen bis zur Handelsregisteranmeldung in der Vorgründungsphase. In dieser Phase haftet ihr als Gründer persönlich für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens. Es ist wichtig, diese Haftungsphase zu beachten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Dazu gehört unter anderem die frühzeitige Registrierung im Handelsregister, um die Haftungsbeschränkung der gewählten Rechtsform zu erhalten. Sobald die Handelsregisteranmeldung erfolgt ist, endet die Vorgründungsphase und das Unternehmen erhält eine eigenständige Rechtspersönlichkeit mit begrenzter Haftung.

  • 5. Firmenkonto

    • Im nächsten Schritt benötigt ihr ein Firmenkonto, um die Einlage des Grundkapitals zu leisten, was Voraussetzung für die Handelsregisteranmeldung ist. Da sich euer Unternehmen noch in der Gründungsphase befindet, kann es bei einigen Banken kompliziert sein, ein Konto zu beantragen. Es gibt jedoch Anbieter, bei denen der beglaubigte Gründungsvertrag als ausreichender Nachweis gilt. Unten findet ihr eine Liste von Anbietern, die für euch in Frage kommen könnten.

  • 6. Eintragung ins Handelsregister

    • Nachdem ihr das Stammkapital eingezahlt habt, müsst ihr den Nachweis dieser Einzahlung an den Notar schicken, der dann den Antrag zur Handelsregisteranmeldung stellt. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr das eingezahlte Stammkapital in der Zeit zwischen der Einzahlung und der offiziellen Eintragung im Handelsregister nicht verwenden dürft. Das Stammkapital muss bis zur Eintragung vollständig auf dem Firmenkonto verbleiben. Alle in dieser Zeit anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Vorgründungskosten, müsst ihr daher selbst tragen. Dies sollte bei der Bestimmung der Höhe des Stammkapitals berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass genügend Geld vorhanden ist, um die anfallenden Kosten zu decken. Es kann einige Wochen dauern, bis die Handelsregisteranmeldung abgeschlossen ist, währenddessen jedoch bereits Kosten wie beispielsweise die Miete für den Firmensitz anfallen können und rechtzeitig beglichen werden müssen.
    • Nach der Handelsregisteranmeldung erhaltet ihr eine Rechnung vom Registergericht, die separat, also nicht an den Notar, zu bezahlen ist. Diese Rechnung enthält in der Regel Gebühren für die Eintragung eures Unternehmens ins Handelsregister. Die genaue Höhe der Gebühren variiert je nach Land und Umfang der Eintragung. Es ist wichtig, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, um den Eintragungsprozess abzuschließen und den offiziellen Status eures Unternehmens zu erhalten. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Zahlungsmodalitäten des Registergerichts beachtet und die Rechnung rechtzeitig begleicht.
    • Zusätzlich müsst ihr euch im Transparenzregister eintragen, wenn ein Gesellschafter über mindestens 25% der Anteile oder Stimmrechte verfügt. Das Transparenzregister dient dem Schutz vor Geldwäsche und anderen finanziellen Straftaten. Es ist wichtig, diese Eintragung unverzüglich nach der Handelsregisteranmeldung vorzunehmen, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Versäumnissen können hohe Bußgelder verhängt werden. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Informationen über die Anteilseigner korrekt und vollständig in das Transparenzregister eintragt.
    • Mit der Handelsregisteranmeldung habt ihr auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt durchzuführen. In den meisten Fällen ist es sogar möglich, die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen. Dadurch wird der Prozess der Gewerbeanmeldung erleichtert und beschleunigt. Es ist ratsam, sich über die genauen Anforderungen und den Ablauf der Gewerbeanmeldung bei eurem örtlichen Gewerbeamt zu informieren. Beachtet, dass ihr die Gewerbeanmeldung in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach der Handelsregisteranmeldung durchführen müsst, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
    • Nach der Gewerbeanmeldung erhaltet ihr automatisch eure Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und könnt daraufhin die Finanzamtanmeldung durchführen. Bei der Finanzamtanmeldung müsst ihr eure Eröffnungsbilanz hochladen. Falls ihr die Steueridentifikationsnummer bereits im Voraus benötigt, könnt ihr diese auch vor der Gewerbeanmeldung selbst beantragen. Informationen dazu findet ihr auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).


Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Beratungsleistung dar. Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.


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4. Umsetzung


4. Umsetzung

Bring deine Ideen groß raus


Es gibt kein Geheimrezept, wie der Aufbau eines Start-ups erfolgreich gelingt, denn dies hängt von vielen Faktoren ab. Dennoch möchten wir euch ein paar Tipps geben. Zwar gibt es hierzu bereits viele Seiten im Internet, wir verfolgen allerdings einen neuen Ansatz. Wir möchten einen Rahmen schaffen, durch den das Potential der Studierenden für Start-up Ideen genutzt werden kann, ohne dass dabei große Risiken entstehen. Mit der Investorensuche helfen wir euch dabei, euren Traum zu verwirklichen und euer eigenes Start-up zu gründen. Wir bieten euch an, für eure Start-up Idee den passenden Investor zu finden, indem ihr kostenlos und unverbindlich Anfragen von Investoren erhaltet, um eure Idee erfolgreich umzusetzen. Zudem bieten wir dir den Kontakt zu vielen weiteren wichtigen Partnern an, die dich auf dem Weg zu Start-up begleiten.

Kommilitonen kennenlernen


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Es gibt kein Geheimrezept, wie der Aufbau eines Start-ups erfolgreich gelingt, denn dies hängt von vielen Faktoren ab. Dennoch möchten wir euch ein paar Tipps geben. Zwar gibt es hierzu bereits viele Seiten im Internet, wir verfolgen allerdings einen neuen Ansatz. Wir möchten einen Rahmen schaffen, durch den das Potential der Studierenden für Start-up Ideen genutzt werden kann, ohne dass dabei große Risiken entstehen. Mit der Investorensuche helfen wir euch dabei, euren Traum zu verwirklichen und euer eigenes Start-up zu gründen. Wir bieten euch an, für eure Start-up Idee den passenden Investor zu finden, indem ihr kostenlos und unverbindlich Anfragen von Investoren erhaltet, um eure Idee erfolgreich umzusetzen. Zudem bieten wir dir den Kontakt zu vielen weiteren wichtigen Partnern an, die dich auf dem Weg zu Start-up begleiten.

Deine Checkliste zum Start


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  • 1. Nachgründungsaufgaben

    • Mit der abgeschlossenen Gründung sind zwar viele wichtige Schritte erledigt, es gibt jedoch auch Nachgründungsaufgaben und Aspekte, die ihr ab jetzt beachten müsst. Im Folgenden findet ihr weitere Informationen zu einigen dieser Aufgaben.
    • Zu den Nachgründungsaufgaben gehört unter anderem die Erstellung eines Briefpapiers mit den entsprechenden Unternehmensdaten. Dieses Briefpapier sollte bei allen Geschäftsbriefen verwendet werden, einschließlich der elektronischen Form wie E-Mails. 
    • Als Unternehmer habt ihr gesetzliche Pflichten, die es zu beachten gilt. Dazu gehören unter anderem die Archivierungspflicht von E-Mails und die Pflicht zur doppelten Buchführung. Die Archivierungspflicht von E-Mails bedeutet, dass ihr geschäftsrelevante E-Mails in elektronischer oder ausgedruckter Form aufbewahren müsst. Dies dient der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen und kann im Falle von rechtlichen oder steuerlichen Prüfungen wichtig sein. Die Pflicht zur doppelten Buchführung betrifft die ordnungsgemäße Buchhaltung eures Unternehmens. Ihr seid verpflichtet, eure Geschäftsvorfälle systematisch und lückenlos zu erfassen und aufzuzeichnen. Dabei müssen die Buchführung und die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Um euch bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen, gibt es verschiedene Anbieter von Buchhaltungssoftware für Start-ups. Diese Softwarelösungen ermöglichen eine effiziente Buchführung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bieten Funktionen zur Archivierung von E-Mails. Unten findet ihr einige Beispiele für Buchhaltungssoftware-Anbieter.
    • Als Unternehmen unterliegt ihr bestimmten Offenlegungspflichten in Bezug auf euren Jahresabschluss. Diese Pflichten dienen der Transparenz und ermöglichen es Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit, Einblick in eure finanzielle Situation zu erhalten. Die genauen Anforderungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses können je nach Rechtsform und Größe eures Unternehmens variieren. Unten könnt ihr grundlegende Informationen zu den Offenlegungspflichten für den Jahresabschluss nachlesen.
    • Es ist äußerst wichtig, darauf zu achten, nicht insolvent zu werden, da bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Insolvenzrisiko ist insbesondere in der Anfangsphase hoch, da ihr mit begrenztem Kapital arbeitet und möglicherweise noch keine Einnahmen erzielt. Um einer möglichen Insolvenz vorzubeugen, ist es entscheidend, dass euer Aktivvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) die Verbindlichkeiten in der Bilanz übersteigt. Eine Möglichkeit, dieses Problem anzugehen, besteht darin, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Dieser Schritt erfordert einen Beschluss in der Gesellschafterversammlung und eine entsprechende Umsetzung mit Unterstützung eines Notars.
  • 2. Finanzierung

    • Um eure Idee umzusetzen, benötigt ihr ein Startkapital, und wir bieten euch Unterstützung bei der Suche nach Investoren an. Es ist wichtig zu beachten, dass dies in der Anfangsphase nicht einfach ist. Viele Investoren scheuen das Risiko zu Beginn, da sie noch nicht mit eurem Geschäftsmodell vertraut sind und sich eher auf konkrete Zahlen konzentrieren. Lasst euch davon jedoch nicht entmutigen, da Investoren zahlreiche Anfragen erhalten und nicht immer das volle Potenzial eines jungen Unternehmens einschätzen können. Mit ersten kleinen Erfolgen könnt ihr eine bessere Ausgangslage schaffen und es wird einfacher, Investoren zu überzeugen. In einigen Branchen kann die Suche nach Investoren sogar von Anfang an erfolgreich sein. Dennoch solltet ihr immer einen Plan B in Betracht ziehen und bereithalten.
    • Unser Ziel ist es, dass Investoren ein Umdenken vollziehen und Ideen bereits in frühen Phasen stärker unterstützen, um den Verlust vieler guter Ideen zu verhindern. Dieser Wandel wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Investoren zu Beginn nicht an eurer Idee interessiert sind, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass eure Idee nicht vielversprechend ist. In einem solchen Fall empfehlen wir euch, zunächst klein anzufangen und das Start-up neben dem Studium aufzubauen. Das Studium bietet einen idealen Rahmen, da ihr in dieser Lebensphase viele neue Dinge lernt und zeitlich flexibel seid. Daher ist das Studium für euch der perfekte Zeitpunkt, um den Versuch zu unternehmen, etwas Großes zu erreichen.
    • Weil nicht jede Idee zum Erfolg führen wird, möchten wir eine Möglichkeit bieten, das Potenzial der Studierenden in Zukunft besser nutzen zu können. Derzeit ist dies nur in seltenen Ausnahmefällen der Fall. Selbst wenn eure Idee sich nicht durchsetzen sollte, habt ihr die Gelegenheit, wertvolle Erfahrungen für eure zukünftige Karriere zu sammeln. Durch die selbstständige Arbeitsweise werdet ihr Herausforderungen begegnen und dabei Kompetenzen erwerben, die euch in eurer beruflichen Laufbahn von Nutzen sein werden. Neben der Freude an der Teamarbeit bietet sich euch somit auch die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung.
    • Neben den wertvollen Erfahrungen, der Erweiterung eures persönlichen Netzwerks und der Möglichkeit, Großes zu erreichen, ist es wichtig zu beachten, dass mit Start-up-Gründungen keine Garantie für Erfolg verbunden ist. Wir fördern daher eine neue Herangehensweise, bei der ihr nicht zu 100% davon abhängig seid und das Start-up in einer Gruppe mit mehreren Personen betreibt, um das zeitliche Risiko zu minimieren. Durch die Wahl der Rechtsform einer UG könnt ihr rechtliche Risiken ausschließen und finanzielle Risiken können langfristig durch Investoren abgedeckt werden.
    • Es kann sein, dass ihr in vielen Fällen das Startkapital zunächst selbst aufbringen müsst, indem jeder in der Gruppe einen Beitrag leistet. Möglicherweise erhaltet ihr auch finanzielle Unterstützung aus eurem persönlichen Umfeld oder ihr arbeitet während der Semesterferien, um das Kapital zu generieren. Zusätzlich gibt es staatliche Fördermöglichkeiten wie das EXIST-Gründerstipendium, das speziell Studierende mit Gründungsabsichten unterstützt. Beachtet jedoch, dass die Gründung noch nicht stattgefunden haben darf, um förderfähig zu sein. Wir werden auch bei jedem Projekt individuell prüfen, ob wir finanzielle Unterstützung bieten können. Mit den ersten Erfolgen könnt ihr dann erneut auf Investoren zugehen.
    • Hier könnt ihr uns kostenlos zur Investorensuche für eurer Start-up beauftragen sowie nachlesen, wie ihr euer Pitch-Deck optimal gestaltet..
  • 1. Nachgründungsaufgaben

    • Mit der abgeschlossenen Gründung sind zwar viele wichtige Schritte erledigt, es gibt jedoch auch Nachgründungsaufgaben und Aspekte, die ihr ab jetzt beachten müsst. Im Folgenden findet ihr weitere Informationen zu einigen dieser Aufgaben.
    • Zu den Nachgründungsaufgaben gehört unter anderem die Erstellung eines Briefpapiers mit den entsprechenden Unternehmensdaten. Dieses Briefpapier sollte bei allen Geschäftsbriefen verwendet werden, einschließlich der elektronischen Form wie E-Mails. 
    • Als Unternehmer habt ihr gesetzliche Pflichten, die es zu beachten gilt. Dazu gehören unter anderem die Archivierungspflicht von E-Mails und die Pflicht zur doppelten Buchführung. Die Archivierungspflicht von E-Mails bedeutet, dass ihr geschäftsrelevante E-Mails in elektronischer oder ausgedruckter Form aufbewahren müsst. Dies dient der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen und kann im Falle von rechtlichen oder steuerlichen Prüfungen wichtig sein. Die Pflicht zur doppelten Buchführung betrifft die ordnungsgemäße Buchhaltung eures Unternehmens. Ihr seid verpflichtet, eure Geschäftsvorfälle systematisch und lückenlos zu erfassen und aufzuzeichnen. Dabei müssen die Buchführung und die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Um euch bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen, gibt es verschiedene Anbieter von Buchhaltungssoftware für Start-ups. Diese Softwarelösungen ermöglichen eine effiziente Buchführung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bieten Funktionen zur Archivierung von E-Mails. Unten findet ihr einige Beispiele für Buchhaltungssoftware-Anbieter.
    • Als Unternehmen unterliegt ihr bestimmten Offenlegungspflichten in Bezug auf euren Jahresabschluss. Diese Pflichten dienen der Transparenz und ermöglichen es Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit, Einblick in eure finanzielle Situation zu erhalten. Die genauen Anforderungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses können je nach Rechtsform und Größe eures Unternehmens variieren. Unten könnt ihr grundlegende Informationen zu den Offenlegungspflichten für den Jahresabschluss nachlesen.
    • Es ist äußerst wichtig, darauf zu achten, nicht insolvent zu werden, da bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Insolvenzrisiko ist insbesondere in der Anfangsphase hoch, da ihr mit begrenztem Kapital arbeitet und möglicherweise noch keine Einnahmen erzielt. Um einer möglichen Insolvenz vorzubeugen, ist es entscheidend, dass euer Aktivvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) die Verbindlichkeiten in der Bilanz übersteigt. Eine Möglichkeit, dieses Problem anzugehen, besteht darin, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Dieser Schritt erfordert einen Beschluss in der Gesellschafterversammlung und eine entsprechende Umsetzung mit Unterstützung eines Notars.
  • 2. Finanzierung

    • Um eure Idee umzusetzen, benötigt ihr ein Startkapital, und wir bieten euch Unterstützung bei der Suche nach Investoren an. Es ist wichtig zu beachten, dass dies in der Anfangsphase nicht einfach ist. Viele Investoren scheuen das Risiko zu Beginn, da sie noch nicht mit eurem Geschäftsmodell vertraut sind und sich eher auf konkrete Zahlen konzentrieren. Lasst euch davon jedoch nicht entmutigen, da Investoren zahlreiche Anfragen erhalten und nicht immer das volle Potenzial eines jungen Unternehmens einschätzen können. Mit ersten kleinen Erfolgen könnt ihr eine bessere Ausgangslage schaffen und es wird einfacher, Investoren zu überzeugen. In einigen Branchen kann die Suche nach Investoren sogar von Anfang an erfolgreich sein. Dennoch solltet ihr immer einen Plan B in Betracht ziehen und bereithalten.
    • Unser Ziel ist es, dass Investoren ein Umdenken vollziehen und Ideen bereits in frühen Phasen stärker unterstützen, um den Verlust vieler guter Ideen zu verhindern. Dieser Wandel wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Investoren zu Beginn nicht an eurer Idee interessiert sind, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass eure Idee nicht vielversprechend ist. In einem solchen Fall empfehlen wir euch, zunächst klein anzufangen und das Start-up neben dem Studium aufzubauen. Das Studium bietet einen idealen Rahmen, da ihr in dieser Lebensphase viele neue Dinge lernt und zeitlich flexibel seid. Daher ist das Studium für euch der perfekte Zeitpunkt, um den Versuch zu unternehmen, etwas Großes zu erreichen.
    • Weil nicht jede Idee zum Erfolg führen wird, möchten wir eine Möglichkeit bieten, das Potenzial der Studierenden in Zukunft besser nutzen zu können. Derzeit ist dies nur in seltenen Ausnahmefällen der Fall. Selbst wenn eure Idee sich nicht durchsetzen sollte, habt ihr die Gelegenheit, wertvolle Erfahrungen für eure zukünftige Karriere zu sammeln. Durch die selbstständige Arbeitsweise werdet ihr Herausforderungen begegnen und dabei Kompetenzen erwerben, die euch in eurer beruflichen Laufbahn von Nutzen sein werden. Neben der Freude an der Teamarbeit bietet sich euch somit auch die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung.
    • Neben den wertvollen Erfahrungen, der Erweiterung eures persönlichen Netzwerks und der Möglichkeit, Großes zu erreichen, ist es wichtig zu beachten, dass mit Start-up-Gründungen keine Garantie für Erfolg verbunden ist. Wir fördern daher eine neue Herangehensweise, bei der ihr nicht zu 100% davon abhängig seid und das Start-up in einer Gruppe mit mehreren Personen betreibt, um das zeitliche Risiko zu minimieren. Durch die Wahl der Rechtsform einer UG könnt ihr rechtliche Risiken ausschließen und finanzielle Risiken können langfristig durch Investoren abgedeckt werden.
    • Es kann sein, dass ihr in vielen Fällen das Startkapital zunächst selbst aufbringen müsst, indem jeder in der Gruppe einen Beitrag leistet. Möglicherweise erhaltet ihr auch finanzielle Unterstützung aus eurem persönlichen Umfeld oder ihr arbeitet während der Semesterferien, um das Kapital zu generieren. Zusätzlich gibt es staatliche Fördermöglichkeiten wie das EXIST-Gründerstipendium, das speziell Studierende mit Gründungsabsichten unterstützt. Beachtet jedoch, dass die Gründung noch nicht stattgefunden haben darf, um förderfähig zu sein. Wir werden auch bei jedem Projekt individuell prüfen, ob wir finanzielle Unterstützung bieten können. Mit den ersten Erfolgen könnt ihr dann erneut auf Investoren zugehen.
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  • 1. Nachgründungsaufgaben

    • Mit der abgeschlossenen Gründung sind zwar viele wichtige Schritte erledigt, es gibt jedoch auch Nachgründungsaufgaben und Aspekte, die ihr ab jetzt beachten müsst. Im Folgenden findet ihr weitere Informationen zu einigen dieser Aufgaben.
    • Zu den Nachgründungsaufgaben gehört unter anderem die Erstellung eines Briefpapiers mit den entsprechenden Unternehmensdaten. Dieses Briefpapier sollte bei allen Geschäftsbriefen verwendet werden, einschließlich der elektronischen Form wie E-Mails. 
    • Als Unternehmer habt ihr gesetzliche Pflichten, die es zu beachten gilt. Dazu gehören unter anderem die Archivierungspflicht von E-Mails und die Pflicht zur doppelten Buchführung. Die Archivierungspflicht von E-Mails bedeutet, dass ihr geschäftsrelevante E-Mails in elektronischer oder ausgedruckter Form aufbewahren müsst. Dies dient der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen und kann im Falle von rechtlichen oder steuerlichen Prüfungen wichtig sein. Die Pflicht zur doppelten Buchführung betrifft die ordnungsgemäße Buchhaltung eures Unternehmens. Ihr seid verpflichtet, eure Geschäftsvorfälle systematisch und lückenlos zu erfassen und aufzuzeichnen. Dabei müssen die Buchführung und die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Um euch bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen, gibt es verschiedene Anbieter von Buchhaltungssoftware für Start-ups. Diese Softwarelösungen ermöglichen eine effiziente Buchführung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bieten Funktionen zur Archivierung von E-Mails. Unten findet ihr einige Beispiele für Buchhaltungssoftware-Anbieter.
    • Als Unternehmen unterliegt ihr bestimmten Offenlegungspflichten in Bezug auf euren Jahresabschluss. Diese Pflichten dienen der Transparenz und ermöglichen es Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit, Einblick in eure finanzielle Situation zu erhalten. Die genauen Anforderungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses können je nach Rechtsform und Größe eures Unternehmens variieren. Unten könnt ihr grundlegende Informationen zu den Offenlegungspflichten für den Jahresabschluss nachlesen.
    • Es ist äußerst wichtig, darauf zu achten, nicht insolvent zu werden, da bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Insolvenzrisiko ist insbesondere in der Anfangsphase hoch, da ihr mit begrenztem Kapital arbeitet und möglicherweise noch keine Einnahmen erzielt. Um einer möglichen Insolvenz vorzubeugen, ist es entscheidend, dass euer Aktivvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) die Verbindlichkeiten in der Bilanz übersteigt. Eine Möglichkeit, dieses Problem anzugehen, besteht darin, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Dieser Schritt erfordert einen Beschluss in der Gesellschafterversammlung und eine entsprechende Umsetzung mit Unterstützung eines Notars.
  • 2. Finanzierung

    • Um eure Idee umzusetzen, benötigt ihr ein Startkapital, und wir bieten euch Unterstützung bei der Suche nach Investoren an. Es ist wichtig zu beachten, dass dies in der Anfangsphase nicht einfach ist. Viele Investoren scheuen das Risiko zu Beginn, da sie noch nicht mit eurem Geschäftsmodell vertraut sind und sich eher auf konkrete Zahlen konzentrieren. Lasst euch davon jedoch nicht entmutigen, da Investoren zahlreiche Anfragen erhalten und nicht immer das volle Potenzial eines jungen Unternehmens einschätzen können. Mit ersten kleinen Erfolgen könnt ihr eine bessere Ausgangslage schaffen und es wird einfacher, Investoren zu überzeugen. In einigen Branchen kann die Suche nach Investoren sogar von Anfang an erfolgreich sein. Dennoch solltet ihr immer einen Plan B in Betracht ziehen und bereithalten.
    • Unser Ziel ist es, dass Investoren ein Umdenken vollziehen und Ideen bereits in frühen Phasen stärker unterstützen, um den Verlust vieler guter Ideen zu verhindern. Dieser Wandel wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Investoren zu Beginn nicht an eurer Idee interessiert sind, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass eure Idee nicht vielversprechend ist. In einem solchen Fall empfehlen wir euch, zunächst klein anzufangen und das Start-up neben dem Studium aufzubauen. Das Studium bietet einen idealen Rahmen, da ihr in dieser Lebensphase viele neue Dinge lernt und zeitlich flexibel seid. Daher ist das Studium für euch der perfekte Zeitpunkt, um den Versuch zu unternehmen, etwas Großes zu erreichen.
    • Weil nicht jede Idee zum Erfolg führen wird, möchten wir eine Möglichkeit bieten, das Potenzial der Studierenden in Zukunft besser nutzen zu können. Derzeit ist dies nur in seltenen Ausnahmefällen der Fall. Selbst wenn eure Idee sich nicht durchsetzen sollte, habt ihr die Gelegenheit, wertvolle Erfahrungen für eure zukünftige Karriere zu sammeln. Durch die selbstständige Arbeitsweise werdet ihr Herausforderungen begegnen und dabei Kompetenzen erwerben, die euch in eurer beruflichen Laufbahn von Nutzen sein werden. Neben der Freude an der Teamarbeit bietet sich euch somit auch die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung.
    • Neben den wertvollen Erfahrungen, der Erweiterung eures persönlichen Netzwerks und der Möglichkeit, Großes zu erreichen, ist es wichtig zu beachten, dass mit Start-up-Gründungen keine Garantie für Erfolg verbunden ist. Wir fördern daher eine neue Herangehensweise, bei der ihr nicht zu 100% davon abhängig seid und das Start-up in einer Gruppe mit mehreren Personen betreibt, um das zeitliche Risiko zu minimieren. Durch die Wahl der Rechtsform einer UG könnt ihr rechtliche Risiken ausschließen und finanzielle Risiken können langfristig durch Investoren abgedeckt werden.
    • Es kann sein, dass ihr in vielen Fällen das Startkapital zunächst selbst aufbringen müsst, indem jeder in der Gruppe einen Beitrag leistet. Möglicherweise erhaltet ihr auch finanzielle Unterstützung aus eurem persönlichen Umfeld oder ihr arbeitet während der Semesterferien, um das Kapital zu generieren. Zusätzlich gibt es staatliche Fördermöglichkeiten wie das EXIST-Gründerstipendium, das speziell Studierende mit Gründungsabsichten unterstützt. Beachtet jedoch, dass die Gründung noch nicht stattgefunden haben darf, um förderfähig zu sein. Wir werden auch bei jedem Projekt individuell prüfen, ob wir finanzielle Unterstützung bieten können. Mit den ersten Erfolgen könnt ihr dann erneut auf Investoren zugehen.
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Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Beratungsleistung dar. Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.


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